Jahresreiseschutz ohne Selbstbehalt
Die Jahresreiseversicherung Gold mit Reise-Rücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Notfallversicherung und Gepäckversicherung schützt Sie vor und während des Urlaubs.
Ab
69,- Euro pro Person pro Jahr
(Bei Reisepreis von 1.000,-)
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Welche Leistungen umfasst die Reise-Rücktrittsversicherung?
Die HanseMerkur ersetzt die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornierungskosten), sofern ein versichertes Ereignis vorliegt
- bei Nichtantritt der Reise oder Nichtnutzung des Mietobjektes
Die HanseMerkur entschädigt die Hinreise-Mehrkosten
- bei verspätetem Antritt der Reise infolge eines versicherten Ereignisses.
- Zusatzschutz bei Schiffsreisen: Versäumen Sie das Kreuzfahrtschiff wegen einer Verspätung eines öffentlichen
Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden, werden die Nachreisekosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei
einer Stornierung angefallen wären (max. 1.500,- €) erstattet.
Die HanseMerkur erstattet die Umbuchungskosten
- bis zur Höhe der Stornierungskosten, sofern ein versichertes Ereignis vorliegt.
- bis 30,- € je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt, sofern kein versichertes Ereignis vorliegt.
Die HanseMerkur ersetzt die Einzelzimmerzuschläge
- wenn Ihre Reisebegleitung (Risikoperson) aufgrund eines versicherten Ereignisses von der Reise zurücktreten muss.
Welche Ereignisse sind versichert bei Reiserücktritt?
- unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, Unfallverletzung
- Schwangerschaft
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
- Impfunverträglichkeit
- Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organs
- betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
- Arbeitsplatzwechsel, wenn die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
- erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 €) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen,
Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
- Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung
- unerwartete gerichtliche Ladung
- Adoption eines minderjährigen Kindes, wenn Ihre Anwesenheit notwendig ist
- Verkehrsmittelverspätung inkl. ICE um mind. 2 Stunden
- unerwartete und schwere Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person.
Welche Leistungen umfasst die Reiseabbruchversicherung?
Bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:
- erstattet die Versicherung den gesamten Reisepreis, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (maximal innerhalb
der ersten acht Tage) abgebrochen werden muss.
- erstattet die Versicherung nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten
Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Reisetag) abgebrochen werden muss.
- erstattet die Versicherung nachweislich entstandene zusätzlichen Rückreisekosten oder durch die Rückreise verursachte Mehrkosten.
Bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund:
- erstattet die Versicherung nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen.
- erstattet die Versicherung bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt die Nachreisekosten, die entstehen, um wieder zur Gruppe zu gelangen.
Bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:
- erstattet die Versicherung zusätzlich entstehende Rückreisekosten
- erstattet die Versicherung Mehrkosten für einen verlängerten Aufenthalt der versicherten Person bei Transportunfähigkeit
einer weiteren versicherten Person oder bei Elementarereignissen am Urlaubsort.
Welche Ereignisse sind versichert bei Reiseabbruch?
- schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung, Tod
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- Adoption eines minderjährigen Kindes
- Mitteilung eines Termins zur Organspende
- erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
- Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
Was leistet die NotfallVersicherung?
Die HanseMerkur hilft Ihnen mit der Notfallversicherung in folgenden Fällen:
- Bei Krankheit und Unfall und Krankhausaufenthalten
- Im Todesfall
- Bei Strafverfolgung
- Bei Verlust von Bargeld oder Kreditkarte
- Bei Fahrradpannen und -Diebstahl
- Bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise
- Ihr Schutzengel für Ihr Zuhause - bei einem erheblichem Schaden am Eigentum am Heimatort
- Ihr Schutzengel für Ihr Fahrzeug - bei einem erheblichem Schaden an Ihrem PKW am Heimatort
- Bei Umbuchungen, wenn ein Verkehrsmittel versäumt wird oder sich verspätet
- Bei der Organisation eines Reiserufs, wenn die versicherte Person nicht zu erreichen ist.
Was leistet die Reisegepäck-Versicherung?
Versicherungssumme:
- für Einzelpersonen 2.000,- €
- für Familien 4.000,- €
Die Reisegepäck-Versicherung ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände, wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden durch
- strafbare Handlungen Dritter, z.B. Raub und Diebstahl,
- Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen),
- Verkehrsunfälle,
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawine
- Ersetzt die Kosten der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis maximal 500,– € je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht
am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.
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Das Reiseversicherungspaket HanseMerkur Jahresreiseschutz Gold
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Covid-19 Information:
Reiserücktritt und
Reiseabbruch wegen Covid-19 ist als unerwartete schwere Erkrankung
versichert. |
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Enthaltene Versicherungen
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Reiserücktrittsversicherung
Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie)
Notfallversicherung
Reisegepäck-Versicherung |
Reiseart
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Gültig für alle Reisearten |
Geltungsbereich
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Weltweit |
Maximale Reisedauer |
maximal 56 Reisetage je Reise
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Maximal versicherbarer Reisepreis
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Bis 15.000 € je Reise |
Abschlusshinweis
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Der Jahresreiseschutz Gold gilt für alle Reisen, die Sie nach Abschluss der Versicherung gebucht haben. Für bereits
gebuchte Reisen besteht Versicherungsschutz für alle Reisen, die Sie spätestens 30 Tage vor Reisebeginn gebucht haben. Liegen
zwischen der Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Jahresreiseversicherung
spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen. Der Versicherungsschutz beginnt sobald Sie die Versicherungsprämie gezahlt haben. |
Zahlungsart
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Sie zahlen einfach per SEPA-Lastschriftverfahren, über Paypal oder mit Kreditkarte. |
Laufzeit |
Der
Jahresreiseschutz beginnt mit dem Abschlussdatum der Versicherung (Tagesdatum) für die Dauer von einem Jahr. Die Versicherung
verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern diese nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wurde. |
Familientarife |
Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene sowie Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr mit
Wohnsitz in Deutschland. Für allein reisende Familienmitglieder beträgt die Versicherungssumme 50% der vereinbarten Familienversicherungssumme.
Hinweis: Auch zwei Erwachsene ohne Kinder können zusammen den Familientarif abschließen. |
Selbstbeteiligung |
Keine Selbstbeteiligung.
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Produktinformationsblatt |
IPID Produktinformationsblatt zum Jahresreiseschutz Gold |
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Quelle: Hansemerkur Reiseversicherung
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Lesen Sie hier die Versicherungsbedingungen zur Jahresreiseschutz Gold der HanseMerkur |
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* = Es erfolgt eine Weiterleitung auf die Webseite und den Buchungsrechner der HanseMerkur Reiseversicherung
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So hilft Ihnen die HanseMerkur im Notfall auf Reisen
Die Notrufzentrale der HanseMerkur ist rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr für Sie erreichbar. Erfahrene Ärzte,
geschulte Assistance-Koordinatoren und ein weltweites Netzwerk aus Krankenhäusern, Rücktransportunternehmen sind Ihre Ansprechpartner im Notfall.
Das Notfall-Service-Team ist zum Beispiel für Sie da, wenn Sie in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung müssen. Sie erhalten
unter anderem Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus und bei der Übernahme der Kosten.
Ebenfalls erhalten Sie Hilfe, wenn ein Krankenrücktransport durchgeführt werden soll, oder wenn im Rahmen der
Beistandsleistungen bei einem Reiseabbruch oder bei Verlust von Reisezahlungsmitteln und der Wiederbeschaffung von Reisedokumenten
weitere Dienstleistungen benötigt werden.
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